Abrechnung
Grundsätzlich wird nach jeder Behandlung abgerechnet. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Barzahlung
- EC-Karte
- Kreditkarte
Ihre Rechnungen erhalten Sie auf Wunsch gerne ausgedruckt oder per E-Mail.
Preise
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab, an welche sich alle Tierärzte in ganz Deutschland halten müssen. Auf die Preise der GOT werden zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnet.
Der Tierarzt kann frei zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz wählen, entsprechend dem Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad. Medikamenten- und Materielkosten werden zusätzlich berechnet.
Preise im Notdienst
Im Notdienst wird eine durch die GOT vorgeschriebene Notdienstgebühr von 50€ netto (59€ brutto) erhoben und es muss mindestens der 2-fache Gebührensatz abgerechnet werden. Eine Abrechnung bis zum vierfachen Gebührensatz ist erlaubt.
Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.
Tierkrankenversicherung
Wir rechnen bis auf wenige Ausnahmen nicht direkt mit den Versicherungen ab. Sie müssen in Vorkasse gehen und können die von uns ausgestellte Rechnung dann dort einreichen, weil es sehr oft Probleme mit der Erstattung gibt, die uns zusätzlich sehr viel Arbeit kostet.
Medikamente
Preise für Medikamente
Die Berechnung erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die Verkaufspreise der Medikamente berechnen sich anhand des Einkaufspreises. Für das Abfüllen von Teilmengen und die Abgabe von Humanpräparaten wird ein Zuschlag nach AMPreisV genommen.
Abgabe von Medikamenten
Wir sind verpflichtet uns an die Verordnung über die tierärztliche Hausapotheke (TÄHAV) zu halten. Die Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte wird im Paragraph 12 vorgeschrieben.
Was bedeutet das für sie als Tierhalter?
Wir dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel (darunter fallen auch Wurmkuren, Zecken- und Flohprophylaxe) nur an Sie abgeben, wenn Ihr Tier Patient in unserer Praxis ist. Solange die letzte Behandlung Ihres Tieres bei uns nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie Arzneimittel wie z.B. Wurmkuren, Zecken- und Flohprophylaxe erwerben, ohne Ihr Tier erneut vorzustellen.